Seit 1. Juli 2008 ist das Hautkrebs-Screening eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und gehört zum Krebsfrüherkennungsprogramm.
Sie haben jetzt ab dem Alter von 35 Jahren einen Anspruch, sich alle 2 Jahre von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt auf verdächtige Veränderungen der Haut untersuchen zu lassen. Zur weiteren Abklärung werden Sie ggf. an eine Fachärztin/einen Facharzt für Dermatologie weiterüberwiesen. Eine Beratung über andere präventive Maßnahmen erfolgt zusätzlich im Rahmen des Hautkrebs-Screenings
Die häufigste Krebserkrankung in Deutschland ist Hautkrebs. Von den drei Hautkrebsarten ist sicherlich das maligne Melanom, der so genannte "schwarze Hautkrebs" , die bekannteste. Doch viel häufiger als das maligne Melanom sind das Basalzellkarzinom und das spinozelluläre Karzinom
Vorbereitung auf die Untersuchung:
- Entfemen Sie Nagellack von Finger- und Zehennägeln:
Denn Hautkrebs kann auch unter den Nägeln entstehen.
- Körperschmuck entfemen, auch Ohrstecker und Piercings:
Denn es wird auch auf kleine Veränderungen geachtet.
- Verzichten Sie auf Make-up:
Denn vor allem der "helle Hautkrebs" ist mit Make-up kaum zu entdecken.
- Tragen Sie keine aufwendige Frisur (kein Gel, Haarspray, keine Zöpfe):
Denn Ihr Arzt wird Ihre Kopfhaut genau untersuchen.
Früh erkannt, sind alle Hautkrebsarten sehr gut heilbar.