Für Jugendliche,
die eine Berufsausbildung beginnen und noch nicht das 18.Lebensjahr
vollendet haben, übernimmt der Staat die Kosten für eine ausführliche
ärztliche Untersuchung und Beratung.
Eingeschlossen sind ein Sehtest, eine Farbsehprüfung und ein orientierender
Hörtest sowie eine Befragung über Vorerkrankungen und Risikofaktoren.
Dadurch sollen gesundheitliche Probleme und Risiken des Jugendlichen
erkannt werden und eine Beratung erfolgen über gesundheitliche
Risiken speziell bei dem von der/dem Jugendlichen ausgewählten
Beruf.
(z.B. mögliche Probleme eines Neurodermitis-Patienten mit Berufswunsch
Friseur/Friseuse)
Für die Untersuchung benötigt der/die Jugendliche einen Berechtigungsschein
der zuständigen Gemeindeverwaltung.